Vertretung für Ihren pflegenden Angehörigen
Wenn ein lieber Mensch Sie zu Hause pflegt, sind Sie sicher in den besten Händen. Doch dieser Mensch braucht manchmal Urlaub oder vielleicht ist er einmal krank. Dann können Sie bei uns in der Kurzzeitpflege in einem unserer Pflegeheime wohnen. In der Kurzzeitpflege betreuen wir Sie aufmerksam und pflegen Sie ganz wie Sie es brauchen – bis Ihr Angehöriger wieder für Sie da sein kann. Wenn ein pflegender Angehöriger für eine begrenzte Zeit vertreten wird, spricht man auch von Verhinderungspflege.
Zeitlich begrenzte Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Kurzzeitpflege hilft Ihnen auch, wenn Sie nach einem Unfall oder nach einer Krankheit oder einem Sturz aus dem Krankenhaus entlassen werden. Bis Sie wieder alleine zu Hause zurechtkommen, sorgen wir für Sie. Übrigens haben Sie auch als jüngerer Mensch Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend pflegebedürftig sind.
Gute Gründe für die Kurzzeitpflege
- Stabilisierung des Gesundheitszustandes nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik
- Probewohnen, wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht
- Organisation des Übergangs, wenn z.B. eine Renovierung der Wohnung ansteht
- Kurzaufenthalt, zum Beispiel am Wochenende, wenn Angehörige zum Beispiel verhindert sind
Das bietet Ihnen die Kurzzeitpflege
- komfortable Einzelzimmer
- Vollpension
- umfassende pflegerische und medizinische Versorgung
- abwechslungsreiche Tagesgestaltung mit Gruppenaktivitäten und persönlicher Betreuung
Kosten für die Kurzzeitpflege
Von den Pflegekassen wird Kurzzeitpflege, auch als Verhinderungspflege, unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich.