Unterlagen für den Einzug
- Anmeldebogen des Pflegeheims/Fragebogen für pflegende Angehörige
- Biografie-Bogen
- aktuelle ärztliche Atteste/Befunde
- Nachweis über den Pflegegrad von der Pflegekasse
- Rentenbescheide oder andere Vermögensnachweise
- ggfs. Heimnotwendigkeitsbescheinigung von der Pflegekasse
- ggfs. Überleitungsbogen vom Krankenhaus, der häuslichen Pflege oder der Kurzzeitpflege
- elektronische Gesundheitskarte
- Personalausweis
- Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren
- Vorsorgevollmacht, falls vorhanden
- Patientenverfügung, falls vorhanden
- Schwerbehindertenausweis in Kopie
- Bescheinigung über die Befreiung von Rezeptgebühren
Kosten für die stationäre Pflege
Kosten für die Pflegeleistung: Diese Kosten hängen vom gewährten Pflegegrad ab, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten: Diese Kosten sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich – unabhängig vom bewilligten Pflegegrad. Hierunter fallen Kosten für die Reinigung des Zimmers, fürs Wäschewaschen, für alle Mahlzeiten und die Miete für den Wohnraum.
Investitionskosten: Auch diese Kosten sind unabhängig vom Pflegegrad, sie hängen vom Baujahr und den Instandhaltungsaufwendungen der Einrichtung ab. Die Kosten sind für die Werterhaltung des Gebäudes bestimmt.
Altenpflegeumlage: Im Land NRW tragen alle Einrichtungen und alle stationär oder ambulant versorgten Pflegebedürftigen gemeinsam die Ausbildungskosten für Menschen, die in der Pflege arbeiten.
Finanzielle Hilfen
Pflegewohngeld: Es gibt die Möglichkeit, die Investitionskosten durch das sogenannte Pflegewohngeld abzudecken – ob es bewilligt wird, ist aber vom Einkommen bzw. Vermögen des Pflegebedürftigen abhängig.
Hilfe zur Pflege: Wenn Vermögen und Einkommen des Pflegebedürftigen (und des Ehegatten oder ggfs. der Kinder) nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.