Werden Sie Pflegeeltern und nehmen Sie ein Kind bei sich auf!
Wir freuen uns, dass Sie sich darüber informieren wollen, was es bedeutet, ein Pflegekind aufzunehmen und Pflegeeltern zu werden. Vorab: Ein Kind außerhalb seiner eigenen Familie aufzunehmen hat eine sehr alte Tradition in sehr vielen Gesellschaften. Sie übernehmen damit eine wichtige Aufgabe! Denn es ist wichtig, dass es Menschen gibt, die für Kinder da sind, die Hilfe brauchen. Menschen, die sich kümmern, die verlässlich sind und Geduld haben. Dabei unterstützen wir Sie.
Es ist uns nicht wichtig, ob Sie alleine oder ein Paar sind. Ob Sie in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben oder als Mann und Frau verheiratet sind. Vielleicht sind Sie muslimischen Glaubens oder nicht religiös? Wir wollen Vielfalt! Unterschiedliche Kinder und Jugendliche brauchen unterschiedliche Pflegeeltern. Wir schauen mit Ihnen zusammen, damit es passt.
Und vor allem: Sie müssen nicht perfekt sein. Sie sollen so sein und so bleiben, wie Sie sind, authentisch, mit all dem Chaos, das ein Familienleben mit sich bringt. Mit Kindern ist eben so manches unvorhersehbar. Wichtig ist für uns, dass die Kinder geborgen aufwachsen.
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung bei der Vermittlung und Beratung von Pflegefamilien und Pflegekindern. Wir sind über das gesamte Pflegeverhältnis für Sie da! Und: Sie bekommen finanzielle Unterstützung, damit Sie für die Kinder und Jugendlichen da sein können.
Das erfahren Sie auf dieser Seite, wenn Sie darüber nachdenken, ein Pflegekind aufzunehmen
- Welche Arten von Pflege gibt es?
- Die Voraussetzungen, ein Pflegekind aufzunehmen – und was es heißt, Pflegeeltern zu sein
- Rechte und Pflichten bei einer Pflegekindschaft
- Wieviel Geld und Unterstützung bekommen Pflegeeltern für ein Pflegekind?
- Das Bewerbungsverfahren für Pflegeeltern/Pflegepersonen
Zertifiziert von der Systemischen Gesellschaft
1. Vollzeitpflege - Wenn ein Kind nicht bei seinen Eltern bleiben kann
Pflegefamilien können ein neues Zuhause werden. Wenn ein Kind dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, dann besteht die Möglichkeit, in einer Pflegefamilie groß zu werden. Die Bedürfnisse des Kindes stehen bei der Auswahl einer Pflegefamilie immer im Vordergrund. Ziel ist es, dass das Kind sich in erster Linie gut entwickelt, erneut vertrauensvolle Bindungen aufbauen und seine negativen Erfahrungen aufarbeiten kann. Bei seinen Pflegeeltern bekommt es die dafür notwendige Unterstützung.
Info für Fachleute: Die Vollzeitpflege vermitteln wir nach § 33 SGB VIII.
2. Familiäre Bereitschaftsbetreuung - Wenn es dringend ist
Manchmal muss es schnell gehen. Wenn ein Kind in Gefahr ist, wird es eventuell sofort von seinen Eltern getrennt – manchmal auch nur vorübergehend. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine Möglichkeit ist die vorübergehende Unterbringung in einer Familie, die sich für solche Fälle bereithält und umfassend für diese Aufgabe vorbereitet wurde. Gerade einem Kleinkind hilft die Sicherheit, Wärme und Geborgenheit in einem familiären Umfeld, um so weit wie möglich zur Ruhe zu kommen.
Info für Fachleute: Diese Hilfe führen wir gemäß §§ 27 ff und 42 SGB VIII durch
3. Erziehungsstellen – Wenn ihr Pflegekind viel Betreuung braucht
Für Kinder mit besonderen Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten gibt es spezielle Pflegefamilien. Sie sind besonders qualifiziert, haben eine pädagogische Ausbildung oder nachgewiesene, langjährige pädagogische Erfahrung. In den Erziehungsstellen erleben die Kinder neben einer liebevollen, wertschätzenden und belastbaren Familienstruktur einen besonders strukturierten Rahmen. Die persönliche Geschichte der Kinder wird gewürdigt, und sie werden ihren Ressourcen entsprechend gefördert.
Info für Fachleute: Alle Pflegeverhältnisse vermitteln wir in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst des Jugendamtes. In Erziehungsstellen vermitteln wir in der Regel nach § 33 Satz 2 SGB VIII
4. Sonderpädagogische Pflegefamilien – Wenn Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen ein neues Zuhause suchen
Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen brauchen intensive, zuverlässige und emotionale Zuwendung. Die Kinder, deren Eltern diese Aufgabe nicht selber übernehmen können, vermitteln wir zu liebevollen und kompetenten Pflegefamilien. Neben einer Erkrankung oder Behinderung haben alle Kinder eines gemeinsam: Die leiblichen Eltern können die Versorgung und Erziehung nicht leisten, und die Kinder haben einen erhöhten medizinischen und pflegerischen Bedarf. Vor allem aber brauchen sie Liebe, Zuwendung und Geborgenheit – von Pflegeeltern, die ihnen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stellen.
Mehr zu Pflegefamilien für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
Info für Fachleute: In Sonderpädagogische Pflegefamilien vermitteln wir nach § 33 Satz 2 SGB VIII oder § 35a SGB VIII oder §§ 113 Abs. 2 Nr. 4 und 80 SGB IX
5. Verwandtenpflege und Netzwerkpflege – Wenn ein Kind im vertrauten Umfeld bleibt
Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern bleiben können, besteht die Möglichkeit, dass Verwandte des Kindes oder Jugendlichen seine Pflege übernehmen oder ihm vertraute Personen. Die Verwandten- und Netzwerkpflege kann sicherstellen, dass das Kind in einer vertrauten Umgebung bleibt.
Mehr zu Verwandtenpflege und Netzwerkpflege
Info für Fachleute: Die Vollzeitpflege wird im Rahmen von § 33 SGB VIII durchgeführt.
Gastfamilien – Wenn Flüchtlinge ankommen
In vielen Ländern ist die Situation für die Menschen sehr gefährlich, und sie flüchten vor Krieg und Verfolgung. Aus unterschiedlichen Gründen kommen manchmal minderjährige Jugendliche ohne ihre Eltern zu uns. Die Jugendlichen bekommen einen Vormund an die Seite gestellt und brauchen zudem jemanden, der sich um sie kümmert. Das kann eine Person oder eine Familie sein. Minderjährige Flüchtlinge, die in Gastfamilien untergebracht sind, erlernen einfacher die deutsche Sprache und erhalten Unterstützung bei der Orientierung in Schule oder Ausbildung und darin, in der Gesellschaft anzukommen. Die Unterbringung in einer Gastfamilie trägt zur Integration der Jugendlichen und zu ihrer persönlichen Stärkung bei.
Info für Fachleute: Diese Hilfe führen wir gemäß § 33 SGB VIII durch.
1. Beratung
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten alle notwendigen Informationen über den Ablauf des Verfahrens der Pflegestellenprüfung.
Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen und damit einem Kind Geborgenheit, Zuneigung und Hilfe zu geben, zeigt ein hohes soziales Engagement. Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie in Ihrem Mut. Wir bereiten Sie sowie alle Beteiligten und Familienmitglieder in persönlichen Gesprächen darauf vor, ein Kind aufzunehmen oder sich gedanklich damit auseinanderzusetzen. Eine umfassende Überprüfung der eigenen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Grenzen kann dafür sorgen, dass ein Pflegeverhältnis für Pflegeeltern und Pflegekind erfolgreich verläuft.
2. Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren ist dafür da, dass Sie sich bewusst mit dem Thema Pflegekind und Pflegefamilie auseinandersetzen. Sie werden in diesem Zeitraum zusammen mit den Mitarbeitenden des Zentrums Pflegekinderhilfe der Diakonie Düsseldorf herausfinden, ob Sie als Pflegefamilie geeignet sind, und wenn ja, für welches Kind.
Sie bewerben sich und werden auf die Eignung als Pflegefamilie oder Pflegeperson hin überprüft. Dazu gehören Gespräche mit den Fachberater*innen zur familiären Situation, zur Wohnsituation, zur Lebensgeschichte und zur Motivation, ein Pflegekind aufzunehmen. Notwendig sind auch Informationen zu ihrer wirtschaftlichen Situation, eine Gesundheitsprüfung beim Gesundheitsamt und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
3. Sie sind Pflegeeltern!
Wir nehmen Sie als Pflegeeltern auf.
Wenn alles gut läuft, werden wir Sie nach einiger Zeit ansprechen, weil wir glauben, dass ein Kind zu Ihnen passen könnte. Und wenn Sie dann auch ja sagen, sind Sie Pflegeeltern - und wir bleiben an Ihrer Seite und begleiten Sie. Wir legen viel Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie sind auch in den Momenten, die Sie an Ihre Grenzen bringen können, nicht alleine. Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung, Fortbildung, Supervision und Gruppen mit anderen Pflegeeltern zur Unterstützung.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Telefon 0211 60 10 11 78 | pflegeeltern@diakonie-duesseldorf.de
Die Voraussetzungen ein Pflegekind aufzunehmen – und was es bedeutet Pflegeeltern zu sein
Pflegeeltern zu werden ist eine erfüllende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe. Hier erklären wir Ihnen mehr dazu, welche Voraussetzungen es braucht, ein Pflegekind aufzunehmen.
Um ein Pflegekind aufnehmen zu können, müssen Sie keine pädagogische Berufsausbildung haben. Folgendes sollten Sie aber mitbringen:
- Freude am Zusammenleben mit Kindern
- Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
- Belastbarkeit -
- Geduld und Zeit
- erzieherische Erfahrung und Fähigkeiten
- Reflektionsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen und Akzeptanz
- Offenheit, Toleranz und Humor
- Bereitschaft, die eigene Familie zu öffnen
- Fähigkeit, die eigene Motivation zu beleuchten
Außerdem gibt es einige Rahmenbedigungen, die erfüllt sein müssen:
- Sie sollten über ein festes Einkommen verfügen.
- Ihr Wohnraum sollte so bemessen sein, dass ein Kind darin Platz findet.
- Es muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge von allen im Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden.
- Ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes gibt Aufschluss darüber, ob Sie an lebensverkürzenden oder ansteckenden Krankheiten leiden.
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit uns, dem Jugendamt, gegebenenfalls einem Vormund und den Herkunftseltern sollte bei Ihnen vorhanden sein.
Die Kinder haben alle bereits Momente erlebt, die schwierig waren. Sie haben Eltern und eine Familie, mit denen sie Erfahrungen gemacht haben, die sie nun prägen. Sie können aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zu Hause leben: Suchterkrankung, psychische Erkrankung, Obdachlosigkeit oder dauerhafte Überforderungssituationen der Eltern sind hier ein paar Bespiele. Daraus ergeben sich Bedürfnisse, die eine Pflegefamilie für dieses spezielle Kind erfüllen muss.
Immer dann, wenn Kinder nicht mehr zu Hause leben können, ist es für viele Kinder ein großer Gewinn, weiter in einer Familie aufwachsen zu können. Da diese Kinder bereits negative Erfahrungen gemacht haben, ist es umso wichtiger, dass sie angenommen werden. Dies erfordert viel Zuneigung, Geduld, Einfühlungsvermögen und eine gefestigte Persönlichkeit. Pflegeeltern sorgen im Alltag für alle Belange der Kinder und sind Ansprechpersonen für Kindergarten, Schule und Ämter. Sie kümmern sich gemeinsam mit unserer Begleitung, dem Jugendamt, den leiblichen Eltern und ggf. einem Vormund um eine gute Entwicklung des Kindes.
Wenn Eltern ein Kind mit allen Rechten und Pflichten, in Ihre Familie aufnehmen wollen, spricht man von Adoption. Das adoptierte Kind ist rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt. Darüber informieren wir Sie gerne umfassend. Ein Pflegekind bleibt in der Regel bis zum 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie (aber auch darüber hinaus). Das Sorgerecht liegt oft bei den leiblichen Eltern oder wird über eine Vormundschaft / Pflegschaft ausgeübt. Für alltägliche Sorgen sind die Pflegeeltern da.
Rechte und Pflichten bei einer Pflegekindschaft
Natürlich gibt es auch einige Rechte und Pflichten – sowohl bei den Pflegeeltern als auch bei den Herkunftsfamilien. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Die Pflegekinder haben eine Familie, eine Herkunft. Viele Eltern möchten „Besuchseltern“ bleiben und ihr Kind ein paar Mal im Jahr sehen. Sie sehen ihre Kinder in unseren Räumlichkeiten oder an einem neutralen Ort. Wir finden die Kontakte wichtig für die Kinder, denn sie werden ihre Wurzeln ihr Leben lang behalten. Unsere Mitarbeitenden begleiten die Kommunikation mit den Eltern und den Dialog mit den Pflegeeltern. So können auch schwierige Themen besprochen werden.
Viele Pflegeverhältnisse sind auf Dauer angelegt mit der Absicht, dass diese Pflegekinder bei den Pflegeeltern aufwachsen bis diese volljährig sind. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist von Anfang an von sehr großer Bedeutung. Das heißt aber nicht, dass ein Kind von jetzt auf gleich wieder zu seinen leiblichen Eltern kann. Bevor es eventuell dazu kommt, dass eine Mutter/ein Vater ihr/sein Kind wieder bei sich aufnehmen kann, werden viele Gespräche zu diesem Thema geführt. Letztendlich können die Eltern Anträge beim Vormundschaftsgericht stellen, die dann positiv oder negativ beschieden werden. Eine solche Entscheidung trifft das Familiengericht im Rahmen von fachlichen Stellungnahmen (auch durch den Pflegekinderdienst) und gutachterlichen Stellungnahmen zu den erzieherischen Fähigkeiten der Eltern.
Viele potenzielle Pflegeeltern fragen sich, wie die Versicherung des Pflegekindes geregelt ist. Für die Regelung der Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (z.B. Familienversicherung über die Eltern oder Pflegeeltern). In der Regel klärt das Jugendamt als Kostenträger diese Frage. Haftpflichtversicherungen nehmen Pflegekinder in einen bestehenden Familienvertrag der Pflegeeltern auf. Im Rahmen einer privaten Altersvorsorge übernimmt das Jugendamt für eine Pflegeperson die Hälfte der Beiträge (höchstens 40 Euro). Das Jugendamt finanziert auch die Kosten einer Unfallversicherung für die Pflegeeltern.
Wir bereiten die angehenden Pflegeeltern intensiv auf ihre Aufgabe vor. Wir besprechen mit ihnen Themen und Aufgaben, die sie sich zutrauen und solche, die sie nicht möchten. Während des gesamten Pflegeverhältnisses finden neben der Beratung auch Schulungen und Fortbildungen statt, die genau auf die Bedürfnisse der Pflegeeltern zugeschnitten sind.
Wieviel Geld und Unterstützung bekommen Pflegeeltern für ein Pflegekind?
Wenn Sie Pflegeeltern werden, sind sie nicht völlig auf sich alleine gestellt. Wir unterstützen Sie – und finanziell müssen Sie auch nicht alles selbst stemmen.
Pflegeeltern sind Privatpersonen und nicht angestellt, sie bekommen kein Gehalt. Sie erhalten für das Kind ein Pflegegeld (materielle Aufwendungen, gestaffelt nach Alter) und für ihre erzieherische Arbeit einen Erziehungsbeitrag. In der Regel zahlen die Kostenträger (Jugendamt, Landschaftsverband) nach den Vorgaben der Landschaftsverbände. Sie geben zur Orientierung jedes Jahr aktualisierte Vorgaben heraus. Die aktuellen Beträge finden Sie hier: Erlass des Landes NRW zu den Pauschalbeträge zum Pflegegeld und Erziehungsbeitrag
Der Erziehungsbeitrag verändert sich je nach Form der Pflege (die Formen der Pflege finden Sie hier). In der regulären Vollzeitpflege wird der Erziehungsbeitrag einfach gezahlt.
Mit dem Pflegegeld werden die alltäglichen Kosten getragen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte besondere Situationen Beihilfen, die beantragt werden können (Einschulung, Brille etc.). Bei Sonderformen von Pflege (siehe Erziehungsstellen und sonderpädagogische Pflegefamilien) kommen Entlastungsleistungen hinzu. Der Erziehungsbeitrag soll eine Anerkennung für Pflegeeltern sein, die diese wichtige Aufgabe ansonsten ehrenamtlich leisten.
Sie haben in uns von Anfang an einen verlässlichen Ansprechpartner. Zunächst bereiten wir Sie intensiv auf die bestehende Aufgabe vor. Wir besprechen mit Ihnen Themen und Aufgaben; die Sie sich zutrauen und solche; die Sie nicht möchten. In Form von Einzelgesprächen lernen wir Sie kennen, in Gruppenangeboten informieren Sie sich über viele Themen. Dort können Sie sich mit anderen Pflegeeltern (bzw. die es werden möchten) austauschen.
Während des Pflegeverhältnisses begleiten und beraten wir Sie. Wir bieten Ihnen Fortbildungen zu wichtigen Themen an und ermöglichen Ihnen Supervision. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung und Beantragung von zusätzlichen Hilfen, beraten und begleiten im Umgang mit Jugendämtern/Landschaftsverbänden und moderieren Gespräche mit den leiblichen Eltern oder Fachleuten. Wir begleiten Sie bei Besuchskontakten, die mit den leiblichen Eltern stattfinden und bereiten diese mit Ihnen vor und nach.
In Pflegeelterngruppen informieren wir Sie über Themenfelder wie Bindung, Biografiearbeit oder Trauma und ermöglichen Ihnen Gestaltungsraum. Lockere Zusammenkünfte wie Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und ähnliches runden das Bild ab.
Die Pflegeeltern des Zentralen Fachdienstes für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen unterstützen wir mit speziellen Fortbildungen zur kindlichen Entwicklung, zu Behinderungen und Erkrankungen als auch zu Verselbständigung und Förderung der Kinder. Wir laden die Pflegefamilien mit ihren Kindern zu vielfältigen Netzwerktreffen und regelmäßigen Fortbildungen mit anderen Pflegeeltern in ähnlichen Situationen ein. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein starkes Netzwerk die Pflegefamilien in ihrer Arbeit unterstützt, mit Rat und Tat zur Seite steht und Sicherheit vermitteln kann. Das multiprofessionelle Team des zentralen Fachdienstes hat eine Vielzahl von therapeutischen Zusatzqualifikationen. In regelmäßigen Hausbesuchen beraten die Fachberater*innen die Pflegeeltern in allen Alltagsfragen, begleiten die medizinischen als auch rechtlichen Bedürfnisse und sind für das Pflegekind da.
Wenn Mütter und Eltern keine Möglichkeit sehen, ihr Kind selbst zu versorgen, kann Adoption eine Lösung sein. In solch einer Lebenslage beraten wir in allen Fragen zur Adoption und zu alternativen Hilfen. Wir begleiten die Mutter und Eltern – auf Wunsch auch schon während der Schwangerschaft, damit sie für sich und ihr Kind eine gute Entscheidung treffen können.
Für Eltern, die ein Kind aufnehmen wollen
Wenn Eltern ein Kind mit allen Rechten und Pflichten in ihre Familie aufnehmen wollen, informieren und beraten wir sie umfassend. Wir möchten, dass die neue Familie gut vorbereitet ist. Während des gesamten Adoptionsverfahrens und auch nach Abschluss der Adoption begleiten und unterstützen wir die Eltern. Neben der Einzelberatung bieten wir Gesprächskreise und Wochenendseminare für Adoptivfamilien an. Hier können sich Eltern austauschen und ein aktives Netzwerk aufbauen.
Adoptionsvermittlung – eine neue Familie, ein neuer Weg
Manchmal ist es auch der richtige Weg, statt über eine Pflege über eine Adoption nachzudenken. Ein Kind abzugeben, ist dabei keine leichte Entscheidung. Ein Kind aufzunehmen auch nicht. Wir begleiten beide Seiten und helfen mit unserer Adoptionsvermittlung. Dabei steht immer im Vordergrund, was das Kind braucht. Sensibel werden neue Eltern für ein Kind gesucht, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Ziel einer jeden Adoption ist es, dass das Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie findet.
Info für Fachleute: Diese Hilfe führen wir gemäß des Adoptionsvermittlungsgesetzes durch.