Fachberatung Kindertagespflege

Wir beraten und vermitteln, wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen und helfen, wenn Sie eine Tagespflegeperson werden wollen

Kindertagespflegerin mit drei Kindern

Kindertagespflege: Liebevolle Betreuung und individuelle Förderung für die Jüngsten

Tagespflege für Kinder ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. In einer kleinen Gruppe von max. 5 Kindern begleitet eine Tagespflegeperson, die früher auch Tagesmutter oder Tagesvater genannt wurde, die Kinder bis zu ihrem Start in der Tageseinrichtung. Jede Tagespflegeperson wird auf ihre Eignung überprüft, hat erfolgreich an einer Qualifizierung teilgenommen und besitzt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

Kinderbetreuung in familiären Rahmen

Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte und durch das Jugendamt finanzierte Betreuungsform, die sich durch ihre Familienähnlichkeit auszeichnet. Die Kinder werden im Haushalt der selbstständig tätigen Tagespflegeperson oder in anderen kindgerechten Räumlichkeiten betreut. 

Die sogenannte Großtagespflege stellt eine Sonderform dar. Zwei bis drei Tagespflegepersonen betreuen hier gemeinsam bis zu 9 Kinder. Auch die Betreuung im Haushalt des Kindes durch eine Kinderfrau oder einen Kindermann kann eine Alternative sein.

Kinderzimmer Wersten

Großtagespflege für Kinder, in deren Familien Deutsch nicht die Erstsprache ist

Unsere Fachberatungsstelle für Kindertagespflege 


Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen:

  • Wir informieren Sie zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege
  • Wir erfragen Ihre Wünsche und Bedürfnisse in Sachen Betreuung
  • Wir bringen Sie in Kontakt mit Tagespflegepersonen, so dass Sie sich für den zu Ihnen und Ihrem Kind passenden Betreuungsort entscheiden können
  • Wir beraten Sie von der Entscheidung für eine Tagespflegestelle bis zur Eingewöhnung Ihres Kindes und während der gesamten Betreuungszeit
     

Wenn Sie eine Tagespflegeperson werden wollen:

  • Wir informieren Sie über die persönlichen Voraussetzungen, zum gesetzlichen Rahmen, zum pädagogischen Auftrag und zu den Verdienstmöglichkeiten.
  • Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer eigenen Vorstellungen.
  • Wir führen die Überprüfung Ihrer Eignung im Auftrag des Jugendamtes durch.
  • Wir begleiten Sie auf Ihrem gesamten Weg in die Kindertagespflege.

Ihr Kontakt in den Stadtteilen

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege? Unser FAQ liefert Ihnen erste Antworten auf unterschiedliche Fragen rund um die Betreuung in der Tagespflege.

Das Wichtigste für interessierte Eltern

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und geregelte Betreuungsform, schwerpunktmäßig für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Übergang in die Kita.

Kindertagespflege bedeutet

  • eine kleine Gruppe, 
  • eine feste Bezugsperson,
  • eine familienähnliche Betreuungssituation, 
  • flexible Zeiten und 
  • die individuelle Entwicklungsbegleitung

Bei einer Tagespflegeperson (früher auch Tagesmütter und Tagesväter genannt) werden bis zu maximal 5 Kinder in der Regel im Alter zwischen 0 und 3 Jahren betreut. 

Jede dieser Tagespflegeperson ist fachlich und persönlich auf ihre Eignung überprüft, hat an einer Qualifizierung für die Tagespflege erfolgreich teilgenommen und besitzt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in einer Kleingruppe für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sehr gut geeignet. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Tagespflegepersonen begleiten und fördern die Kinder in ihrer Entwicklung und ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander. Sie bekommen wertvolle Alltagsbildung, die die Voraussetzung für die spätere Bildung in Kita und Schule ist.

Jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besitzt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Von diesem Zeitpunkt an finanziert das Jugendamt die Betreuung bei einer Tagespflegeperson in vollem Umfang.

Vor dem 1. Geburtstag zahlt das Jugendamt im notwendigen Umfang, wenn der Bedarf (z.B. durch eine Berufstätigkeit beider Eltern) bestätigt ist.

Analog zur Tageseinrichtung für Kinder erhebt die Stadt Düsseldorf auch in der Kindertagespflege für alle unter 3-jährigen Kinder einen einkommensabhängigen Elternbeitrag. Für Kinder ab 3 Jahren ist die Betreuung kostenfrei.

An die Tagespflegeperson zahlen Eltern lediglich einen Beitrag für die Verpflegung. Weitere Zahlungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Wir beraten und informieren Sie zu allen Fragen rund um die Betreuung bei einer Tagespflegeperson

 

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Tagespflegeperson und bringen Sie mit Tagespflegepersonen in Kontakt. Hierfür erfragen wir Ihre Bedarfe und Wünsche, wie z.B. Betreuungsumfang, Betreuungsort, pädagogische Ausrichtung. Dann begeben wir uns für Sie auf die Suche. Wir nennen Ihnen dann die entsprechend freien Plätze, die Tagespflegepersonen uns bekannt gegeben haben. Wir suchen für Sie dabei auch bei den anderen Fachberatungen und führen die Angebote zusammen.


Sie können dann ein Kennenlernen mit den Tagespflegepersonen vereinbaren. Anschließend entscheiden sich Tagespflegeperson und Eltern, ob und zu welchen genauen Konditionen ein (privatrechtlicher) Betreuungsvertrag zustandekommt. 
Wenn Sie einen Platz bei einer Tagespflegeperson erhalten haben, die der Diakonie angeschlossen ist, sind wir während der gesamt Betreuungszeit Ihres Kindes weiterhin für Sie da. Sie sollten sich ca. 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn bei der Fachberatung melden.

Die Beratung ist kostenlos und steht selbstverständlich allen Familien unabhängig von Nationalität und Konfession offen.

Ja, wenn Sie einen Platz bei einer Tagespflegeperson erhalten haben, die der Diakonie angeschlossen ist, sind wir weiterhin für Sie da. Wir beraten Sie als Eltern und die Tagespflegepersonen zu allen Fragen rund um die Betreuung während der gesamten Zeit. Wenn Ihre Tagespflegeperson mit einer anderen Fachberatung kooperiert, finden Sie dort Ihre*n Ansprechpartner*in.

Eine Mutter hält ihr kleines Kind im Arm

Das Wichtigste, wenn Sie eine Tagespflegeperson werden wollen

Wenn Sie sich vorstellen können, selber Kinder in der Tagespflege zu betreuen, informieren und beraten wir Sie gerne über die Voraussetzungen und Anforderungen, das Verfahren der Eignungsüberprüfung und über unsere Leistungen als Ihre Fachberatungsstelle.

Eine Tagespflegeperson übt eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit aus, die zugleich viel Freude bringt. Sie betreut, erzieht und fördert bis zu maximal 5 Kinder, in erster Linie Kinder bis ca. zum 3. Lebensjahr. Dabei agiert sie stets liebevoll, einfühlsam und individuell. Sie arbeitet eng und partnerschaftlich mit den Eltern zusammen und kooperiert mit der Fachberatung; einige administrative Aufgaben muss sie natürlich auch erfüllen. 

Die Kindertagespflege zeichnet sich durch ihre Familienähnlichkeit und die enge Bindung zu einer festen Bezugsperson aus. Die Möglichkeiten, als Tagespflegeperson tätig zu werden, sind dabei vielfältig. 

Eine Tagespflegeperson kann selbstständig oder angestellt sein. Sie betreut Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten. Auch eine Arbeit im Zusammenschluss mit einer anderen Tagepflegeperson in Form einer Großtagespflege stellt eine Möglichkeit dar.
Tagepflegepersonen können auch als Kinderfrauen im Haushalt der Familie des Kindes arbeiten.

Eine Tagespflegeperson erfüllt einen gesetzlichen Auftrag und erhält dafür für jedes Kind Geldleistungen des Jugendamtes. Sie benötigt in jedem Fall eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, wenn sie ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte. Hat die Person nachgewiesen, das sie geeignet ist und auch geeignete Räumlichkeiten, wird eine Pflegeerlaubnis für 5 Jahre erteilt. 
 

  • Sie beschäftigen sich gerne mit Kindern, können sich in ihre Bedürfnisse einfühlen und sie liebevoll fördern? 
  • Sie sind verantwortungsbewusst, belastbar und geduldig? 
  • Sie sind bereit, Ihr pädagogisches Handeln zu reflektieren und mit Eltern und anderen beteiligten Stellen zu kooperieren? 
  • Sie sind offen für eine neue Herausforderung und die intensive Vorbereitung darauf?

Dann könnte die herausfordernde und zugleich wunderbare Tätigkeit als Tagespflegeperson die richtige für Sie sein. Wir informieren und beraten Sie zu den persönlichen Voraussetzungen, zum gesetzlichen Rahmen, zur Verwirklichung Ihrer eigenen Vorstellungen, zu Verdienstmöglichkeiten sowie zum pädagogischen Auftrag.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem gesamten Weg in die Kindertagespflege und führen die Überprüfung Ihrer Eignung durch.

Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung haben, kann die Kindertagespflege für Sie ebenfalls ein reizvolles Arbeitsgebiet darstellen. 

Als Tagespflegeperson profitieren Sie von unserem umfangreichen Service. Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in berät Sie individuell und steht Ihnen während der gesamten Tätigkeit als Tagespflegeperson zu allen Fragen zur Verfügung. 
Wir unterstützen Sie bei konzeptionellen Fragen, beraten Sie zu pädagogischen Themen und bieten Hilfe bei Konflikten mit Eltern.

Wir informieren Sie stets über alle aktuellen Veränderungen und Neuerungen rund um die Tagespflege. Daneben erhalten Sie von uns regelmäßig vielfältige Fortbildungen und Gruppenangebote. Wir helfen Ihnen, sich mit anderen Tagespflegepersonen zu vernetzen. Wenn sie freie Betreuungsplätze haben, vermitteln wir zwischen Ihnen und Familien, die eine Betreuung suchen.

Unsere Fachberatungsstelle ist auch für die Anstellungsträger einer Kindertagespflege da. Anstellungsträger sind Personen, die eine Tagespflegeperson anstellen. Als Anstellungsträger sind Sie Arbeitgeber und haben dann die üblichen arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeiten gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Das Wichtigste für Anstellungsträger

In der Kindertagespflege ergibt sich durch die rechtliche Gestaltung eine besondere Situation. Jede Tagespflegeperson benötigt für ihre Tätigkeit eine Pflegerlaubnis. Damit ist sie vollumfänglich eigenverantwortlich für ihr Handeln. Als Anstellungsträger sind Sie somit nicht fachinhaltlich verantwortlich, sondern nur arbeitsrechtlich. Die Fachaufsicht über die Tagespflegestelle haben wir als die vom Jugendamt beauftragte Stelle.

Um Anstellungsträger sein zu können, müssen Sie gesetzlich definierte Bedingungen erfüllen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Wir informieren Sie zu den Voraussetzungen, um Anstellungsträger sein zu können und zum gesetzlichen Rahmen. Und wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, Grenzen und Stolpersteinen.

Auch als Anstellungsträger profitieren Sie von unserem Service. Der/die zuständige Fachberater*in berät Sie individuell zu konzeptionellen Fragen, zur Einhaltung der Vorgaben und zur Mitarbeiterführung. Wir stehen Ihnen während Ihrer gesamten Tätigkeit als Anstellungsträger zur Verfügung. 

Auch und insbesondere Ihre Tagespflegepersonen werden von uns begleitet. Ihre Mitarbeitenden haben ebenfalls eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in, die oder der sie zu pädagogischen Themen und auch bei Konflikten mit Eltern unterstützt.

Wir informieren Sie und Ihre Tagespflegepersonen stets über alle aktuellen Veränderungen und Neuerungen rund um die Tagespflege. Daneben erhalten Ihre Mitarbeitenden von uns regelmäßig vielfältige Fortbildungen und Gruppenangebote. 

Bei freien Betreuungsplätzen vermitteln wir zwischen den Tagespflegepersonen und Familien, die eine Betreuung suchen.

Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen -  in den Stadtteilen

Iris Jammer-Röttgen, Mobil 0173 252 93 46, Tel 60 10 11 23
Heike Isenberg-Lauffer, Mobil 0174 339 16 04, Tel 60 10 11 41 
Sabine Böhnke, Mobil 01520 861 03 16, Tel 60 10 11 37

Alexandra Blumberg, Mobil 01520 861 39 86, Tel 60 10 11 19 
Marion Römer, Mobil 01520 861 26 94, Tel 60 10 11 80 
Silke van Leyen, Mobil 0173 899 80 96, Tel 60 10 11 43

Sibylle Reimer, Mobil 0172 623 99 30, Tel 60 10 11 28 
Violetta Samus, Mobil 0174 339 12 73, Tel 60 10 11 35 
Sylvia Wegener, Mobil 01520 861 21 61, Tel 60 10 11 52
Patricia Nix, Mobil 0172 479 20 78, Tel 60 10 11 30

Garbriele Wolters, Mobil 0162 601 70 82, Tel 60 10 11 42
Rouven Lubos, Mobil 01520 861 28 21, Tel 60 10 11 36 
Edithe Wald-Tekieli, Mobil 0174 339 07 06, Tel 60 10 11 65
Bethinne Ziegler, Mobil 0173 899 71 41, Tel 60 10 11 24

Rouven Lubos, Mobil 01520 861 28 21, Tel 60 10 11 36
Sabine Böhnke, Mobil 01520 861 03 16, Tel 60 10 11 37
Silke van Leyen, Mobil 0173 899 80 96, Tel 60 10 11 43