Mit dem eigenen Tod setzt sich kaum jemand gerne auseinander. Und trotzdem macht es Sinn, sich einmal Gedanken zu machen, was man wem hinterlassen möchte. Denn ganz von alleine regelt sich ein Erbe nicht unbedingt so, wie man sich das vorstellt. Die Diakonie Düsseldorf erreichen viele Anfragen zu dem Thema. Wir haben die wichtigsten Punkte einmal für Sie zusammengefasst.
Warum sollte man überhaupt ein Testament errichten?
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht unbedingt alle Personen, die man bedenken möchte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb genau festlegen, wer was bekommen soll. Mit einem Testament lassen sich außerdem Erbstreitigkeiten vermeiden - vielen ist wichtig, dass es keinen Unfrieden um das Erbe gibt. Wer keine eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder hat, kann zum Beispiel eine gemeinnützige Organisation bedenken.
Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann erben aber vielleicht auch Menschen, die vielleicht gar nicht bedacht werden sollen. Ohne gesetzliche Erben erbt der Staat.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Am sichersten ist es, ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Hierfür fällt eine kleine Gebühr an, aber das Testament wird automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst und Erben und Vermächtnisnehmer werden über den letzten Willen garantiert informiert.. Möchte man dies nicht, kann man es aber auch an jedem anderen Ort aufbewahren. Wichtig ist, dass es schnell gefunden werden kann. Man sollte also eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Wer erbt, wird Rechtsnachfolger bzw. Rechtsnachfolgerin des Erblassers oder der Erblasserin. Damit übernimmt er oder sie alle bestehenden Rechte und erbt alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verpflichtungen und eventuell Schulden. Wer eine Person oder Organisation nur mit einem bestimmten Teil des Nachlasses bedenken möchte, für den ist ein sogenanntes Vermächtnis eine sinnvolle Alternative. Mit einem Vermächtnis können einzelne Vermögenswerte vermacht werden, zum Beispiel Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder Sachwerte. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.
Kann ich auch eine soziale Einrichtung wie die Stiftung für Diakonie Düsseldorf als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen?
Ja, das geht natürlich. Viele Menschen haben schon die Stiftung für Diakonie Düsseldorf in ihrem Testament bedacht. Die Diakonie sorgt dafür, dass der letzte Wille erfüllt wird und setzt sich mit dem Nachlassgericht und möglichen weiteren Erben in Verbindung.
Kann ich festlegen, wofür meine Erbschaft eingesetzt werden soll?
Sie können in Ihrem Testament genau festlegen, für welchen Zweck Ihr Vermögen genutzt werden soll, zum Beispiel für eine bestimmte soziale Einrichtung oder einen bestimmten Bereich.
Was muss ich dann noch tun?
Nichts weiter. Die Diakonie beispielweise übernimmt die Organisation der Bestattung, die so persönlich wie möglich gestaltet wird. Wenn Sie selbst eigene Vorstellungen haben, ist ein Bestattungsvorsorge-Vertrag hilfreich, den Sie mit einem Bestattungsinstitut abschließen können. Auch der Nachlass wird geregelt, allen Verpflichtungen wird nachgekommen, Versicherungen und Verträge gekündigt, Wertgegenstände, Wertpapiere und Immobilien verkauft. Wenn im Testament Vermächtnisse ausgesprochen wurden, werden diese zügig erfüllt.